Sri lanka Rundreisen mit Privatem Fahrer – Guide

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wer wir sind

Textvorschlag: Die Adresse unserer Website ist: https://srilankatraumurlaub.de.

1.Geltungsbereich und Definition

1.1 Chammy Tours ist ein vom Srilankan Tourist Board zertifiziertes und zugelassenes Reiseunternehmen.
Chammy Tours führt mehrtägige Rundreisen, Transferfahrten und Tagestouren durch und vermittelt diese auch zertifizierte Unternehmen. Sie werden von einem deutsch-oder englisch sprechenden Guide begleitet.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn – bevor der Reisende an
einen Vertrag gebunden ist- übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte.
Sie ergänzen den mit dem Reisenden abgeschlossenen Pauschalreisevertrag.

 

2.Aufgaben des Reiseveranstalters

2.1. Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt der Reiseveranstalter für den Reisenden Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich.

2.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der vom Reiseveranstalter ihm unterbreiteten Reisevorschläge, erstellt dieser auf Basis der Vorgaben ein Reiseangebot. Das erstellte Angebot bindet den Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseangebot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preisund Leistungsänderungen sind möglich, sofern sich der Reiseveranstalter dies im Reiseangebot
vorbehalten hat, er den Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrages klar, verständlich
und deutlich über die Änderungen informiert und die Änderungen im Einvernehmen zwischen
Reisenden und Reiseveranstalter vorgenommen werden.
Ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisenden kommt zustande, wenn das Reiseangebot
durch den Reisenden angenommen wird (=Vertragserklärung des Reisenden).

2.3. Der Reiseveranstalter berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mitgeteilten Angaben. Der Reiseveranstalter stellt die vom Reisenden angefragte Pauschalreise
unter Rücksichtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten, sowie unter Rücksichtnahme auf
die mit der Pauschalreise verbundenen Besonderheiten nach bestem Wissen dar. Grundsätzlich
ist zu berücksichtigen, daß sich der Reisende bewußt für eine andere Umgebung entscheidet und
der Standard, die Ausstattung, die Speisen ( insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den
jeweiligen üblichen regionalen Standards/ Kriterien orientieren.

2.4. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch den Reiseveranstalter stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den konkreten Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre
Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht vom
Reiseveranstalter bestätigt wurde.

3.Pflichten des Reisenden

3.1. Der Reisende ist verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten
oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter vor, den
Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale
einen darüber hinausgehenden Schadenersatz zu fordern.

4.Buchung/ Vertragsabschluss/ Anzahlung

4.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile ( Preis, Leistung und Termin)
besteht und der Reisende das Angebot des Reiseveranstalters annimmt. Dadurch ergeben sich
Rechte und Pflichten für den Reiseveranstalter und den Reisenden.

4.2. Der Reisende hat -sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird- innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang des Vertrages, eine Anzahlung in Höhe von 10% des
Gesamtreisepreises auf das im Reisevertrag genannte Konto zu überweisen.

4.3. Erfolgt ein Vertragsabschluss innerhalb von 20 Kalendertagen vor Anreise, so ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Reisevertrages auf das dort genannte Konto sofort zu überweisen.


4.4. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß 4.2. oder 4.3. nicht nach, behält sich der Reiseveranstalter vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz
entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen.

5.Reisevertrag

5.1. Der Reisende erhält bei Abschluß eines Reisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokumentes oder eine Bestätigung des Vertrages auf einem
dauerhaften Datenträger ( Papier oder Email).

6.Reiseroute/ Änderungen

6.1. Aufgrund von beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Umwelt- und Wettereinflüssen (z.B. Regen, Wind, Lawinen, Erdrutschen etc.), Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überflutungen, Zyklonen etc.), Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus, Flugzeitenänderungen, Terroranschlägen, Stromausfällen, kurzfristig geänderten Öffnungszeiten usw. kann von der beworbenen bzw. vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden,
Stationen der Rundreise verschoben oder vorgezogen werden, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden. In diesen Fällen bemüht sich der Reiseveranstalter gleichwertige Alternativen anzubieten bzw.
entfallende Teile an anderer Stelle nachzuholen.


6.2. Können Leistungen aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erbracht werden und tritt der Reiseveranstalter dennoch nicht von der Pauschalreise zurück, sondern bietet Ersatzleistungen an, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten zu 100% vom Reisenden zu tragen.

7.Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale

7.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale ( Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird- zu erklären.


7.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen.


7.3. Für unsere Reisen gelten, sofern im Angebot keine davon abweichenden Angaben gemacht
wurden, folgende Entschädigungspauschalen:

Bis zum 30. Kalendertag vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis,
ab dem 29. bis 21. Kalendertag vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis,
ab dem 20. bis 14. Kalendertag vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis,
ab dem 13. bis 5. Kalendertag vor Reiseantritt 65% vom Reisepreis und
ab dem 4. Kalendertag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.

8.Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise

8.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung, ohne Verpflichtung zur Rückerstattung
des Reisepreises, befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob
ungebührliches Verhalten ( wie z.B. Alkohol, Drogen, Nichteinhaltung eines Rauchverbotes,
Missachten bestimmter Bekleidungsvorschriften z.B. beim Besuch religiöser Stätten oder bei der
Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, Nichteinhaltung der Vorgaben des Reiseleiters etc.), ungeachtet einer Abmahnung, stört. In einem solchen Fall ist der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber zum Ersatz des
Schadens verpflichtet.

9.Nichthaftung des Reiseveranstalters

9.1. Der Reisende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals
vor Ort, sowie Geboten und Verboten ( z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung durch den Reisenden haftet der Reiseveranstalter nicht für daraus entstehende Personen- und Sachschäden des Reisenden oder Personen- und Sachschäden Dritter. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort bei Dritten
zusätzlich gebucht worden ist.

10.Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden

10.1. Eine Reise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit ( z.B. Aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit ( z.B. aufgrund feucht- schwülen Klimas), Verdauungsproblemen ( z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze und Speisen etc.) und/ oder eine Verwirklichung eines mit der Reise verbundenen Risikos wie beispielsweise ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Ohrenschmerzen nach Tauchgängen, Seekrankheit bei Schiffsfahrten ( Whalewatching) und vieles
mehr, fallen in die Verantwortung des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.

11.Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen der AGB‘s sind dem Reiseveranstalter vorbehalten. Nicht aufgeführte Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und des Reisenden können in beiderseitigem Einvernehmen im zu schließenden Vertrag in schriftlicher Form aufgenommen werden. Zu eventuell auftretenden Risiken und Wagnissen wird der Reisende durch den Reiseveranstalter informiert.

Wer wir sind

Unsere Website-Adresse lautet: https://srilankatraumurlaub.de.

Welche persönlichen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln
Bemerkungen

Wenn Besucher Kommentare auf der Website hinterlassen, erfassen wir die im Kommentarformular angezeigten Daten sowie die IP-Adresse des Besuchers und die Zeichenfolge des Browser-Benutzeragenten, um die Spam-Erkennung zu unterstützen.

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Medien

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